Extremwetter am Mittwoch, dem 17. Januar: Eltern entscheiden

Die Schule ist geöffnet – Unterricht findet statt. Die Eltern entscheiden, ob der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler zumutbar ist oder ob die Schule aufgrund der Beeinträchtigungen nicht erreicht werden kann. Es wird eine großzügige Entschuldigungspraxis angewendet, d.h. es wird davon abgesehen, den Tag als Fehltag zu werten.

Wichtig ist dabei selbstverständlich, dass die Schülerinnen und Schüler glaubhaft vermitteln können, dass das Fehlen mit den wetterbedingten Beeinträchtigungen in Zusammenhang steht.